Neue EU-Sicherheitsrichtlinien 2024: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die Europäische Union hat weitreichende neue Sicherheitsstandards verabschiedet, die ab 2024 für alle Unternehmen gelten. Wir erklären, was sich ändert und wie Sie sich vorbereiten können.

Mit den neuen EU- Sicherheitsrichtlinien, die ab Januar 2024 in Kraft treten, müssen sich Unternehmen aller Größenordnungen auf erhebliche Anpassungen einstellen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Die neuen Richtlinien umfassen drei Hauptbereiche, die für Unternehmen von besonderer Relevanz sind:
1. Erweiterte Meldepflichten
Sicherheitsvorfälle müssen künftig innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Dies betrifft nicht nur Cyberangriffe, sondern auch physische Sicherheitsverletzungen.
2. Verschärfte Dokumentationspflichten
Unternehmen müssen detaillierte Sicherheitsprotokolle führen und diese regelmäßig aktualisieren. Die Dokumentation muss mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
3. Regelmäßige Sicherheitsaudits
Abhängig von der Unternehmensgröße sind jährliche oder zweijährliche Sicherheitsaudits durch zertifizierte Prüfer vorgeschrieben.
Auswirkungen auf verschiedene Branchen
Die neuen Richtlinien betreffen nicht alle Branchen gleichermaßen. Besonders starkbetroffen sind:
- Finanzdienstleister: Müssen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für Werttransporte implementieren
- Gesundheitswesen: Verschärfte Anforderungen an den Schutz von Patientendaten und medizinischen Einrichtungen
- Kritische Infrastruktur: Erweiterte Schutzmaßnahmen für Energieversorger,
- Wasserwerke und Telekommunikationsanbieter
- Einzelhandel: Neue Standards für den Schutz von Kundendaten und Zahlungssystemen
Praktische Schritte zur Umsetzung
Um die neuen Anforderungen erfolgreich zu erfüllen, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Phase 1: Bestandsaufnahme (bis März 2024)
Führen Sie eine umfassende Analyse Ihrer aktuellen Sicherheitsmaßnahmen durch. Identifizieren Sie Lücken und bewerten Sie den Handlungsbedarf.
Phase 2: Planung und Budgetierung (bis Juni 2024)
Entwickeln Sie einen detaillierten Umsetzungsplan und stellen Sie die notwendigen Ressourcen bereit. Berücksichtigen Sie dabei sowohl technische als auch personelle Aspekte.
Phase 3: Implementierung (bis Dezember 2024)
Setzen Sie die geplanten Maßnahmen schrittweise um. Beginnen Sie mit den kritischsten Bereichen und arbeiten Sie sich systematisch vor.
Unterstützung durch Secoserv
Als zertifizierter Sicherheitsdienstleister unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der neuen EU-Richtlinien. Unser Expertenteam bietet:
- Kostenlose Erstberatung zur Bewertung Ihres aktuellen Sicherheitsstatus
- Entwicklung maßgeschneiderter Compliance-Strategien
- Implementierung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen
- Regelmäßige Audits und Compliance-Checks
- 24/7-Support bei Sicherheitsvorfällen
Fazit
Die neuen EU-Sicherheitsrichtlinien stellen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, bieten aber auch die Chance, die eigene Sicherheitsarchitektur zu modernisieren und zu verbessern. Mit der richtigen Vorbereitung und professionellerUnterstützung lassen sich die Anforderungen erfolgreich umsetzen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen. Unser Expertenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung?
Häufig gestellte Fragen
1. NIS-2-Richtlinie
- Verabschiedung: Dezember 2022
- Umsetzungspflicht in nationales Recht:
 Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht überführen.
- Ab wann gilt sie für Unternehmen?
 Spätestens ab Herbst 2024 müssen betroffene Unternehmen die Anforderungen wie Sicherheitsmaßnahmen, Risikomanagement und Meldepflichten erfüllen.
2. Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
- Verabschiedung: Juni 2024 (Richtlinie 2024/1760)
- Inkrafttreten: Juli 2024
- Umsetzungspflicht in nationales Recht:
 Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen – also bis Juli 2026.
- Stufenweise Anwendung je nach Unternehmensgröße:
 Große Unternehmen (ab 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Mrd. € Umsatz) sind zuerst betroffen, gefolgt von Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. € Umsatz – voraussichtlich ab 2027 bzw. 2028.
Wir bieten Objektschutz für eine Vielzahl von Branchen an. Unsere Sicherheitslösungen werden individuell auf die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Branche abgestimmt. Derzeit schützen wir unter anderem folgende Bereiche:
- Büro- und Verwaltungsgebäude
 Bürokomplexe, Verwaltungszentren und Geschäftshäuser
- Industrie und Produktion
 Produktionsstätten, Lagerhallen und Industrieanlagen
- Einzelhandel und Shopping
 Einkaufszentren, Einzelhandelsgeschäfte und Boutiquen
- Finanzdienstleister
 Banken, Versicherungen und Finanzinstitute
- Transport und Logistik
 Flughäfen, Bahnhöfe und Logistikunternehmen
- Gesundheitswesen
 Krankenhäuser, Kliniken und medizinische Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
 Schulen, Universitäten und Bildungszentren
- Wohnanlagen
 Wohnkomplexe, Eigentümergemeinschaften und Immobilien
Für jede dieser Branchen bieten wir maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte zur zuverlässigen Gefahrenabwehr und Objektüberwachung.
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Die Kosten für eine professionelle Sicherheitslösung sind immer individuell und hängen von Ihren spezifischen Anforderungen ab. Anstatt eines Pauschalpreises, der Ihre Bedürfnisse ignoriert, analysieren wir Faktoren wie die Größe des Objekts, die benötigte Personalstärke, den technologischen Aufwand und die Risikostufe. Dies stellt sicher, dass Sie nur für das bezahlen, was Sie wirklich benötigen.Unser Prozess ist darauf ausgelegt, Ihnen maximale Transparenz und den höchsten ROI zu bieten. Nach einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot, das alle Kostenpunkte klar aufschlüsselt.
Zwei zentrale EU-Richtlinien betreffen Unternehmen ab den Jahren 2024 und 2025:
1. NIS-2-Richtlinie (ab Oktober 2024)
Die NIS-2-Richtlinie zielt auf die Stärkung der Cyber- und Informationssicherheit in der EU ab. Betroffen sind insbesondere:
- Unternehmen aus kritischen Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, Finanzwesen, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung und Abfallwirtschaft
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz über 10 Mio. €
- Organisationen mit Sitz außerhalb der EU, sofern sie Dienstleistungen innerhalb der EU erbringen
Betroffene Unternehmen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Cybersicherheit umsetzen und unterliegen strengen Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.
2. CSDDD – EU-Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (verabschiedet 2024, Umsetzung bis 2028)
Diese Richtlinie verpflichtet große Unternehmen zur Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette. Betroffen sind:
- Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 450 Mio. €
- Unternehmen mit bedeutender wirtschaftlicher Tätigkeit in der EU – unabhängig vom Hauptsitz
Die Verpflichtungen umfassen die Identifikation, Prävention und Abmilderung von Risiken in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte sowie transparente Berichtspflichten.
Secoserv unterstützt Sie umfassend bei der Umsetzung eines ganzheitlichen Sicherheitskonzepts. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:
- Analyse von Gefahrenpotenzialen
 Identifikation sicherheitsrelevanter Schwachstellen durch systematische Risikoanalysen
- Erstellung individueller Sicherheitskonzepte
 Entwicklung maßgeschneiderter Schutzmaßnahmen, abgestimmt auf Ihre Branche, Objekte und Anforderungen
- Installation moderner Sicherheitstechnik
 Umsetzung technischer Lösungen wie Videoüberwachung, Zutrittskontrolle und Alarmsysteme
- Einsatz qualifizierten Sicherheitspersonals
 Präsenz von geschultem Personal vor Ort für präventive Maßnahmen und Reaktion im Ernstfall
Durch diese integrativen Leistungen stellen wir sicher, dass Sicherheitslösungen nicht nur geplant, sondern auch effektiv realisiert und betrieben werden.


