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Compliance

Neue EU-Sicherheitsrichtlinien 2024: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die Europäische Union hat weitreichende neue Sicherheitsstandards verabschiedet, die ab 2024 für alle Unternehmen gelten. Wir erklären, was sich ändert und wie Sie sich vorbereiten können.

Mit den neuen EU- Sicherheitsrichtlinien, die ab Januar 2024 in Kraft treten, müssen sich Unternehmen aller Größenordnungen auf erhebliche Anpassungen einstellen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die neuen Richtlinien umfassen drei Hauptbereiche, die für Unternehmen von besonderer Relevanz sind:

1. Erweiterte Meldepflichten

Sicherheitsvorfälle müssen künftig innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Dies betrifft nicht nur Cyberangriffe, sondern auch physische Sicherheitsverletzungen.

2. Verschärfte Dokumentationspflichten

Unternehmen müssen detaillierte Sicherheitsprotokolle führen und diese regelmäßig aktualisieren. Die Dokumentation muss mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.

3. Regelmäßige Sicherheitsaudits

Abhängig von der Unternehmensgröße sind jährliche oder zweijährliche Sicherheitsaudits durch zertifizierte Prüfer vorgeschrieben.

Auswirkungen auf verschiedene Branchen

Die neuen Richtlinien betreffen nicht alle Branchen gleichermaßen. Besonders starkbetroffen sind:

  • Finanzdienstleister: Müssen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für Werttransporte implementieren
  • Gesundheitswesen: Verschärfte Anforderungen an den Schutz von Patientendaten und medizinischen Einrichtungen
  • Kritische Infrastruktur: Erweiterte Schutzmaßnahmen für Energieversorger,
  • Wasserwerke und Telekommunikationsanbieter
  • Einzelhandel: Neue Standards für den Schutz von Kundendaten und Zahlungssystemen

Praktische Schritte zur Umsetzung

Um die neuen Anforderungen erfolgreich zu erfüllen, empfehlen wir folgendes
Vorgehen:

Phase 1: Bestandsaufnahme (bis März 2024)

Führen Sie eine umfassende Analyse Ihrer aktuellen Sicherheitsmaßnahmen durch. Identifizieren Sie Lücken und bewerten Sie den Handlungsbedarf.

Phase 2: Planung und Budgetierung (bis Juni 2024)

Entwickeln Sie einen detaillierten Umsetzungsplan und stellen Sie die notwendigen Ressourcen bereit. Berücksichtigen Sie dabei sowohl technische als auch personelle Aspekte.

Phase 3: Implementierung (bis Dezember 2024)

Setzen Sie die geplanten Maßnahmen schrittweise um. Beginnen Sie mit den kritischsten Bereichen und arbeiten Sie sich systematisch vor.

Unterstützung durch Secoserv

Als zertifizierter Sicherheitsdienstleister unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der neuen EU-Richtlinien. Unser Expertenteam bietet:

  • Kostenlose Erstberatung zur Bewertung Ihres aktuellen Sicherheitsstatus
  • Entwicklung maßgeschneiderter Compliance-Strategien
  • Implementierung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen
  • Regelmäßige Audits und Compliance-Checks
  • 24/7-Support bei Sicherheitsvorfällen

Fazit

Die neuen EU-Sicherheitsrichtlinien stellen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, bieten aber auch die Chance, die eigene Sicherheitsarchitektur zu modernisieren und zu verbessern. Mit der richtigen Vorbereitung und professionellerUnterstützung lassen sich die Anforderungen erfolgreich umsetzen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen. Unser Expertenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung?

Unsere Experten helfen Ihnen gerne bei der Implementierung der neuen Sicherheitsrichtlinien.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann müssen die neuen Richtlinien umgesetzt werden?

1. NIS-2-Richtlinie

  • Verabschiedung: Dezember 2022
  • Umsetzungspflicht in nationales Recht:
    Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht überführen.
  • Ab wann gilt sie für Unternehmen?
    Spätestens ab Herbst 2024 müssen betroffene Unternehmen die Anforderungen wie Sicherheitsmaßnahmen, Risikomanagement und Meldepflichten erfüllen.
2. Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
  • Verabschiedung: Juni 2024 (Richtlinie 2024/1760)
  • Inkrafttreten: Juli 2024
  • Umsetzungspflicht in nationales Recht:
    Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen – also bis Juli 2026.
  • Stufenweise Anwendung je nach Unternehmensgröße:
    Große Unternehmen (ab 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Mrd. € Umsatz) sind zuerst betroffen, gefolgt von Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. € Umsatz – voraussichtlich ab 2027 bzw. 2028.

Für welche Branchen bieten Sie Objektschutz an?

Wir bieten Objektschutz für eine Vielzahl von Branchen an. Unsere Sicherheitslösungen werden individuell auf die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Branche abgestimmt. Derzeit schützen wir unter anderem folgende Bereiche:

  • Büro- und Verwaltungsgebäude
    Bürokomplexe, Verwaltungszentren und Geschäftshäuser
  • Industrie und Produktion
    Produktionsstätten, Lagerhallen und Industrieanlagen
  • Einzelhandel und Shopping
    Einkaufszentren, Einzelhandelsgeschäfte und Boutiquen
  • Finanzdienstleister
    Banken, Versicherungen und Finanzinstitute
  • Transport und Logistik
    Flughäfen, Bahnhöfe und Logistikunternehmen
  • Gesundheitswesen
    Krankenhäuser, Kliniken und medizinische Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
    Schulen, Universitäten und Bildungszentren
  • Wohnanlagen
    Wohnkomplexe, Eigentümergemeinschaften und Immobilien

Für jede dieser Branchen bieten wir maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte zur zuverlässigen Gefahrenabwehr und Objektüberwachung.

Was passiert bei Nichteinhaltung der Richtlinien?

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Welche Kosten entstehen durch die Umsetzung?

Die Kosten für eine professionelle Sicherheitslösung sind immer individuell und hängen von Ihren spezifischen Anforderungen ab. Anstatt eines Pauschalpreises, der Ihre Bedürfnisse ignoriert, analysieren wir Faktoren wie die Größe des Objekts, die benötigte Personalstärke, den technologischen Aufwand und die Risikostufe. Dies stellt sicher, dass Sie nur für das bezahlen, was Sie wirklich benötigen.Unser Prozess ist darauf ausgelegt, Ihnen maximale Transparenz und den höchsten ROI zu bieten. Nach einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot, das alle Kostenpunkte klar aufschlüsselt.

Welche Unternehmen sind von den neuen EU-Richtlinien betroffen?

Zwei zentrale EU-Richtlinien betreffen Unternehmen ab den Jahren 2024 und 2025:

1. NIS-2-Richtlinie (ab Oktober 2024)

Die NIS-2-Richtlinie zielt auf die Stärkung der Cyber- und Informationssicherheit in der EU ab. Betroffen sind insbesondere:

  • Unternehmen aus kritischen Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, Finanzwesen, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung und Abfallwirtschaft
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz über 10 Mio. €
  • Organisationen mit Sitz außerhalb der EU, sofern sie Dienstleistungen innerhalb der EU erbringen

Betroffene Unternehmen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Cybersicherheit umsetzen und unterliegen strengen Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.

2. CSDDD – EU-Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (verabschiedet 2024, Umsetzung bis 2028)

Diese Richtlinie verpflichtet große Unternehmen zur Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette. Betroffen sind:

  • Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 450 Mio. €
  • Unternehmen mit bedeutender wirtschaftlicher Tätigkeit in der EU – unabhängig vom Hauptsitz

Die Verpflichtungen umfassen die Identifikation, Prävention und Abmilderung von Risiken in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte sowie transparente Berichtspflichten.

Wie kann Secoserv bei der Umsetzung helfen?

Secoserv unterstützt Sie umfassend bei der Umsetzung eines ganzheitlichen Sicherheitskonzepts. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Analyse von Gefahrenpotenzialen
    Identifikation sicherheitsrelevanter Schwachstellen durch systematische Risikoanalysen
  • Erstellung individueller Sicherheitskonzepte
    Entwicklung maßgeschneiderter Schutzmaßnahmen, abgestimmt auf Ihre Branche, Objekte und Anforderungen
  • Installation moderner Sicherheitstechnik
    Umsetzung technischer Lösungen wie Videoüberwachung, Zutrittskontrolle und Alarmsysteme
  • Einsatz qualifizierten Sicherheitspersonals
    Präsenz von geschultem Personal vor Ort für präventive Maßnahmen und Reaktion im Ernstfall

Durch diese integrativen Leistungen stellen wir sicher, dass Sicherheitslösungen nicht nur geplant, sondern auch effektiv realisiert und betrieben werden.

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